07. Dez. 2022

Die Berichtspflichten von morgen

Vom Green Deal zur ESRS

In den nächsten Jahren kommt einiges an nicht-finanziellen Berichtspflichten auf Unternehmen zu und andere gilt es bereits jetzt umzusetzen.  Um den Überblick nicht zu verlieren, bieten wir folgend eine kurze Zusammenfassung.

NFI/NFRD und NaDiVeG

2014 hat die EU die Nonfinancial Information (NFI) Richtlinie 2014/95/EU (oder auch NFRD Non Financial Reporting Directive) verabschiedet, die in Österreich durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) in Nationales Recht übernommen wurde. Seit 2017 sind somit bestimmte große Unternehmen verpflichtet, in ihren Jahresabschlüssen und Lageberichten auch über nicht-finanzielle Aspekte und Diversität  betreffende Informationen zu berichten.

Betroffene Unternehmen:

  • „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ UND
  • Bilanzsummer von mehr als 20 Mio Euro ODER Umsatzerlöse von mehr als 40 Mio Euro UND
  • Mehr als 500 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt

Die nicht-finanzielle Erklärung umfasst mindestens Angaben zu:

  • Umweltbelangen
  • Sozial- und Arbeitnehmerbelangen
  • Achtung der Menschenrechte
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Ein Nachhaltigkeitsbericht entsprechend der aktuellen GRI Standards erfüllt die Einhaltung des NaDiVeG.

CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde im April 2021 als Teil des Sustainable Finance Packages veröffentlicht, welches wiederum Teil des European Green Deals ist.

Die CSRD ist eine Erweiterung und Überarbeitung der NFI / NFRD (2014/95/EU - die derzeit in Österreich durch das NaDiVeG umgesetzt wird) mit dem Ziel, durch einheitliche Berichtsstandards und Methoden Transparenz zu schaffen. Die Umsetzung dieser Berichtspflichten hat im Rahmen des Lageberichts zu erfolgen - separate Lage- und Nachhaltigkeitsberichte sind künftig nicht mehr zulässig. Zusätzlich müssen die in den Lagebericht integrierten Nachhaltigkeitsberichte extern überprüft werden.

Für die folgenden Geschäftsjahre müssen betroffene Unternehmen bereits die entsprechenden Berichte erstellen:

2025 für 2024 – alle Unternehmen, die bereits durch das NaDiVeG berichtspflichtig sind

2026 für 2025– haftungsbeschränkte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die am Bilanzstichtag mind. zwei von drei Merkmalen erfüllen:

  • Über 20 Mio Euro Bilanzsumme
  • Über 40 Mio Euro Umsatz
  • 250 Mitarbeiterinnen

2027 für 2026 – kapitalmarktorientierte KMU *

2029 für 2028 – Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Niederlassungen oder EU-Tochterunternehmen

 

* Was bedeutet kapitalmarktorientiertes KMU? Diese Frage ist noch nicht zur Gänze geklärt aber dies bezieht sich auf Unternehmen die an "regulären Märkten notiert sind". Das sind neben Aktiengesellschaften, Finanzdienstleistern und Versicherungsgesellschaften z.B. auch Unternehmen, die Kredite oder auch Förderprogramme mit >1Mio Euro und einer Laufzeit von über einem Jahr in Anspruch nehmen. 

Tipp: Unternehmen, die bisher noch keine Erfahrung in der nicht-finanziellen Berichterstattung haben, können sich in Vorbereitung auf die kommenden Berichtspflichten ebenfalls an den GRI Standards orientieren.

ESRS und EFRAG

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) wurde beauftragt, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu erstellen.

Während die CSRD somit die Richtlinie ist, die es in österreichisches Recht zu übernehmen gilt, so sind die ESRS die konkreten Standards anhand derer es gilt, die Berichte zu verfassen.

EU-Taxonomie Verordnung

Die Taxonomie Verordnung ist ebenfalls ein Produkt des Green Deals und soll wesentlich zur Erreichung der klimaneutralen EU bis 2050 beitragen, und zwar durch die Lenkung von Investitionen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten. Die Taxonomie Verordnung gibt daher klare Regeln vor, wann ein Projekt oder eine Aktivität als nachhaltig gilt.

Gemäß der Verordnung ist eine Wirtschaftstätigkeit nachhaltig, wenn sie eines oder mehrere der angeführten Umweltziele substanziell unterstützt, ohne dabei die Erreichung anderer Umweltziele zu beeinträchtigen (do no significant harm).

Weiterführende Infos zur Taxonomie Verordnung aus Sicht der BKS Bank finden Sie hier.

GRI

Die Standards der General Reporting Initiative (GRI) sind die derzeit gängigsten Standards für Nachhaltigkeitsberichte. Wer nach den GRI Standards berichtet ist auch für die CSRD und ESRS gut gerüstet.

Trainingstipps

zur Autorin

Manuela Eigelsreiter, MA

Trainerin, Assessorin, Auditorin Expertin für das EFQM Modell und Organisationentwicklung

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