04. Mai 2022

Alles gleich, oder doch Unterschiede?

Gütesiegel und EFQM

Im vorigen Blogbeitrag habe ich ausgeführt, wie das Gütesiegel für soziale Unternehmen anhand des EFQM Modells entwickelt wurde und wie es zu einem Branchenstandard wurde. Nun wird mehr auf die Unterschiede zum EFQM-Modell, wie es von Staatspreisverfahren bekannt ist, eingegangen.

 

Unterschiede zum EFQM Modell

Neben der „Übersetzung“ der Anforderungen der einzelnen Kriterien an die Arbeitsrealität der sozialen Unternehmen und der Beschränkung von Bewerber*innen für das Gütesiegel auf Organisationen, deren vorrangige Unternehmenszweck die berufliche Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt und die Förderung der damit einhergehenden gesellschaftlichen Inklusion ist, gibt es noch weitere spezielle Anforderungen, die z.T. als Zugangsvoraussetzungen, oder auch als Pflichtkriterien formuliert sind.

Zu den Zugangsvoraussetzungen gehört die Orientierung an bestimmten Grundwerten, wie aktive Antidiskrimienierung und Diversity Management, Gemeinnützigkeit und auch Einhaltung rechtlicher Normen, wie der DSGVO, arbeitsrechtlicher und kollektivvertraglicher Normen, etc.

Die wesentlichsten Schlüsselkriterien betreffen den Schlüsselprozess der sozialen Integration. Dieser muss klar festgelegt und dessen Leistung auch zeitnah mit geeigneten Kennzahlen gemessen werden.

Dadurch ergeben sich inhaltliche Schwerpunktsetzungen, die das EFQM-Modell präzisiert:

  • UN- Nachhaltigkeitsziele: An mehreren Punkten des Kriterienkatalogs wird allgemein der Beitrag des Sozialen Unternehmens zu den SDGs abgefragt und explizit die Beschäftigung mit SDG 5 verlangt. Ziel ist die Sensibilisierung der Sozialen Unternehmen und damit die Stärkung des (Selbst-)Bewusstseins, da sie alleine aufgrund ihres Integrationszwecks schon Beiträge zu einigen dort formulierten Zielen leisten.
  • Interessengruppen: Hier wurde die Linie fortgesetzt, dass die verschiedenen identifizierten Interessengruppen im Ecosystem priorisiert werden müssen, d.h. es gibt eine prioritäre Interessengruppe und all die anderen. Dies dient dazu, die meist kleinen Unternehmen auf ihren Zweck zu fokussieren und die Ausrichtung zu schärfen.
  • Zusätzlich wurden die Stammmitarbeiter*innen als wichtige Interessengruppe im Kriterienkatalog mit eigenen (Sub-)Kriterien belassen, um deren Wichtigkeit zu betonen und den Entscheidungsprozess bei der Reihung der identifizierten Interessengruppen nach Wichtigkeit zu erleichtern. Es entspricht der Realität von sozialen Unternehmen, die durchgehend eine sehr starke Mitarbeiter*innenorientierung und –einbindung vorweisen und sie – aus der bisherigen Erfahrung heraus – meist zu den prioritären Interessengruppen gezählt wurden. Durch die Belassung im Kriterienkatalog werden sie „automatisch“ erfasst.

Bewertung mit dem GSU Gütesiegel

Auch die Gewichtung der Bewertung wurde der Zielgruppe des Gütesiegels angepasst: Die beiden Ergebniskriterien wurden in der Gewichtung nicht verändert. Sie bleiben bei maximal 200 Punkte pro Kriterium (6 und 7). Während bei der Staatspreis-Bewertung die Kriterien 1-3 und fünf mit maximal 100 Punkte bewertet werden können und das Kriterium vier 200 Punkte „wert“ ist, wurden die Gewichtung differenziert.

Bei den Kriterien 2 und 4 können maximal 100 Punkte erreicht werden, während das Kriterium 1 mit 150 maximalen Punkten, das Kriterium 3 mit 130 Punkten und das Kriterium 5 mit maximal 120 Punkten beschränkt ist.  Die Schwerpunkte wurden damit mehr auf die Ausrichtung mit Zweck, Vision und Strategie, auf die Realisierung und Leistungsfähigkeit und Transformation gelegt.

Die Gewichtung wurde geändert, um die strategische Ausrichtung und die direkte Leistungserbringung und deren Weiterentwicklung besser zu positionieren, da viele soziale Unternehmen relativ klein sind und sich mit eigener strategischer Zielsetzung angesichts eines monopolartigen Financiers anfangs sehr schwer getan haben. Zusätzlich wird die Wichtigkeit des Kernprozesses, der soziale Integrationsleistung erbringt und als Pflichtkriterium besonderes Augenmerk erfordert, betont.

Die Bewertung erfolgt direkt im Kriterienkatalog. Da dort jedes Subkriterium auf verschiedenen Fragestellungen aufgesplittert ist, wird jede dieser Fragestellung separat bewertet und pro Subkriterium dann zusammengerechnet. Dadurch ergibt sich eine sehr differenzierte Bewertung und dadurch auch die Möglichkeit zu einem sehr detaillierten Feedback.

Die Bewertung an sich erfolgt analog zum EFQM-Modell nach der RADAR-Logik.

Da es sich um ein Gütesiegel handelt, das einen (Mindest-)Standard darstellt, wurde auch eine Mindestpunkteanzahl festgelegt. Sie liegt bei mindesten 400 Punkte, bzw. 40%, was wegen der anderen Bewertungslogik der EFQM –Auszeichnung „Committed to Exellence ** / Qualified by EFQM“ entspricht. Ab 500 Punkten, bzw. 50% entspricht es „ Recognised To Exellence / Recognised by EFQM“.

 

Zum Assessment

Anders als beim Staatspreis Assessment, wo der strategische Workshop im Mittelpunkt steht, werden beim Gütesiegel-Assessment alle Kriterien der Reihe nach durchbesprochen, wobei immer darauf geachtet wird, dass die Regelkreise möglichst geschlossen sind. Dazu werden auch relevante Dokumente, wie zum Beispiel Teamprotokolle, Marketingkonzepte, oder auch Stellenbeschreibungen eingesehen. Auf jeden Fall wird der Betreuungsprozess mit der dazugehörigen Dokumentation angesehen. Ergänzend werden auch Interviews mit fixen und befristeten Miterbeiter*innen geführt, um die durch die Gespräche mit den Assessmentverantwortlichen gewonnenen Eindrücke zu vertiefen. Falls die Mindestpunkte nicht erreicht werden, können auch befristete Auflagen erteilt werden, um offensichtliche Potenziale gezielt auszuschöpfen.

Die Bewertung findet meist vor Ort statt und das Assessment wird mit einem ausführlichen Feedback abgeschlossen. Anschließend wird ein zusammenfassender Bericht darüber erstellt, der dem Feedback Report beim Staatspreis-Procedere ähnelt.

Das Gütesiegel wird immer für drei Jahre vergeben und jedes Jahr muss ein verpflichtendes Self-Assessment durchgeführt werden, dass vom Lead-Assessor bewertet wird. Dabei soll hauptsächlich auf die im Assessmentbericht aufgelisteten Hinweise eingegangen werden.

Jedes Jahr –im Spätherbst – findet dann die offizielle Verleihung des Gütesiegels mit Vertreter*innen des Arbeitsmarktservice Österreich und der Quality Austria statt. Sozusagen die Winners' Conference für das Gütesiegel für soziale Unternehmen!

Zum Autor

Herr Mag. (FH) Michael Reiter ist Netzwerkpartner der Quality Austria und Produktexperte Gütesiegel Soziale Integrationsbetriebe.

  • HIER geht es zu Teil 1 der Serie: GSU Gütesiegel für Soziale Unternehmen - ein Branchenstandard auf Basis des EFQM Modells.
  • Am 19. November 2021 wurde bereits zum 12. Mal das Gütesiegel für Soziale Unternehmen verliehen. HIER lesen Sie mehr über die feierlicheVerleihung des GSU - Gütesiegels.
  • Weitere Informationen zum GSU - Gütesiegel finden Sie HIER.

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